Raumentwicklung

Der Gesetzgeber verpflichtet die öffentliche Hand auf den Stufen Bund, Region und Gemeinden zur Raumplanung mit dem Ziel, Siedlungsentwicklung, Verkehr und Umwelt aufeinander abzustimmen und Konflikte auszugleichen.

Wir bearbeiten für öffentliche und private Planungsträger die unterschiedlichsten raumplanerischen Aufgaben. Unsere Arbeit ist geprägt von hohem Fachwissen und interdisziplinärer Teamarbeit. Wo nötig, arbeiten wir in einem Netzwerk mit externen Spezialisten zusammen und können Ihnen so eine Lösung aus einer Hand anbieten.

Angebot:

  • Leitbilder Raumentwicklung
  • Richtpläne
  • Nutzungspläne 
  • Gestaltungspläne
  • Gebietsplanungen
  • Verkehrsberuhigung und Strassenraumgestaltung
  • Tempo 30 Zonen

 

   


  

 

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